HZA-HN, Jahresbilanz

Heilbronn - "Eine Verdopplung der ermittelten Schadenssumme im Rahmen unserer Ermittlungsverfahren, verdeutlicht die Notwendigkeit unseres Einsatzes gegen Schwarzarbeit und für einen fairen Wettbewerb, den Erhalt von Arbeitsplätzen und gerechte Arbeitsbedingungen" so Oberregierungsrat Thomas Wahl, Sachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Heilbronn.

22.02.2024 - 14:00:29

HZA-HN: Jahresbilanz 2023 der Heilbronner Finanzkontrolle Schwarzarbeit/Mehr als 10,7 Mio. Euro ermittelter Schaden und mehr als zwölf Jahre erwirkte Freiheitsstrafen

Mehr als 100 Einsatzkräfte umfasst die Schwarzarbeitsbekämpfungseinheit des Hauptzollamts Heilbronn an den Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim.

Im Jahr 2023 wurden von den Beschäftigten insgesamt 747 Arbeitgeberprüfungen (2022: 856 und 2021: 692) durchgeführt. Dabei wurde mit 6.254 Personenbefragungen (2022: 7.295) der Kontrolldruck weiterhin auf hohem Niveau gehalten.

Obgleich die eingeleiteten Strafverfahren (2023: 853, 2022: 1.318 und 2021: 1.087) und abgeschlossenen Strafverfahren (2023: 890; 2022: 1.244 und 2021: 1.040) rückläufig waren, stieg die Schadenssumme im Rahmen der Ermittlungen der FKS auf 10.718.887 Euro (2022: 5.089.205 Euro und 2021: 4.612.809 Euro).

Ferner ist ein deutlicher Anstieg eingeleiteter Bußgeldverfahren mit 1.184 im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2022: 1.085 und 2021: 821) sowie eine konstant hohe Zahl abgeschlossener Bußgeldverfahren mit 961 (2022: 970 und 2021: 830) zu verzeichnen gewesen. Die Geldbußen, die vom Sachgebiet Ahndung der FKS mittels Bußgeldbescheide festgesetzt wurden, erreichten mit 1.042.106 Euro im zurückliegenden Jahr (2022: 439.009 Euro) einen neuen Höchstwert.

"Die Arbeit unserer FKS verfolgt immer einen ganzheitlichen Ansatz. Neben der klassischen Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Leistungsbetrug und Scheinselbstständigkeit legen wir bei unseren Prüfungen und Ermittlungen das Hauptaugenmerk auf die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit," fasst Wahl die Aufgabenbereiche der FKS zusammen.

Mit insgesamt sieben Schwerpunktprüfungen im Kalenderjahr 2023 (im März: Mindestlohn, im April: Bau und Baunebengewerbe, im Mai: Nagelstudio, im Juni: Hotel- und Gaststättengewerbe, im September: Wach- und Sicherheitsgewerbe, im Oktober: Kurier-, Express- und Paketdienste und im November: Gebäudereinigung) war die FKS bei regionalen und bundesweiten konzertierten Aktionen eingebunden. Daneben wurden im September und Oktober personalintensive strafprozessuale Ermittlungsverfahren durchgeführt und mehr als 720.000 Euro im Rahmen vermögensabschöpfender Maßnahmen gesichert.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Zusatzinformationen:

Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer konkurrieren. Obwohl sie sich auch der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Mindestlohn und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur. Die Prüfungen der FKS des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor.

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