HZA-HN: Zwischen Glückskeks und Sojasauce / Illegale Beschäftigung und Steuerbetrug in Heilbronner Restaurant?
04.06.2025 - 14:00:16Die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten bezüglich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, bezüglich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Lohnwucher und der Lohn- bzw. Umsatzsteuerhinterziehung dauern an.
Zusatzinformation
Die Aufklärung von Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) bildet einen der Schwerpunkte der Arbeit der FKS. Eine nicht erfolgte oder unzureichende Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist regelmäßig strafbar gemäß § 266a StGB; Arbeitgebern drohen dabei bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Mit der Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) wurden die Verfahrensrechte der FKS im Bereich Strafverfahren erweitert. Dadurch können die Behörden der Zollverwaltung nach erfolgter Abgabe durch die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren nach § 14a ff. SchwarzArbG selbstständig durchführen, sofern die Tat ausschließlich den Straftatbestand nach § 266a StGB betrifft. Sie verfügen dabei über die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
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