Harrislee / Handewitt - Bei der Kontrolle an der Grenze fiel der Bundespolizei bereits ein Fahrzeug auf, dass mehrfach die Fahrspur wechselte und der Fahrer abwesend schien.
07.08.2025 - 11:34:58BHAR/HAW - Bundespolizei untersagt zwei Fahrern die Weiterfahrt. Der Mann hatte 2,0 Promille Atemalkohol. Ein Mazda mit Dortmunder Zulassung hatte keinen Versicherungsschutz mehr. Zudem lenkte der Fahrer den Wagen ohne Fahrerlaubnis.
Gestern Abend gegen 22.35 Uhr kontrollierten Beamte der Flensburger Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle einen in Passau zugelassenen Hyundai. Der Einweiserin der Kontrollstelle war aufgefallen, dass das Fahrzeug bereits mehrfach die Fahrspur gewechselt hatte und der Fahrer bei der Ansprache abwesend schien.
Bei der eingehenden Kontrolle des lettischen Fahrers stellten die Polizisten dann starken Atemalkohol fest. Auch reagierte der 54-Jährige sehr langsam auf die Fragen der Beamten. Er beteuerte, keinen Alkohol getrunken zu haben und war mit einem freiwilligen Test einverstanden.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann 2,0 Promille Atemalkohol hatte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und durch die hinzugerufene Landespolizei nach Blutprobenentnahme und Einbehaltung einer Sicherheitsleistung ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Nur wenig später geriet ein Mazda mit Dortmunder Zulassung auf der BAB 7 am ehemaligen Grenzübergang Ellund in den Focus einer Bundespolizeistreife. Beim Check des Kennzeichens konnten die Beamten ermitteln, dass dieses zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war und wahrscheinlich kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mehr bestand.
Die Polizisten stoppten den mit drei Rumänen besetzten Mazda und stellten weiterhin fest, dass die Beifahrerin durch Portugal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Der Fahrer legte einen texanischen Führerschein vor, der bereits im Dezember 2023 abgelaufen war. Auch eine Versicherung für das Fahrzeug gab es nicht, diese war bereits im März 2025 nach Besitzerwechsel erloschen.
Jetzt drohen dem 36-jährigen Fahrer Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch dieser Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an Beamte der Landespolizei übergeben. Der Mazda musste an Ort und Stelle stehen bleiben und wurde durch die Polizeibeamten mit einer Parkkralle versehen.
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