DPolG, Niedersachsen

Hannover - Am 06.6.2024 hatte der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages unter Vorsitz von Frau Doris Schröder-Köpf zu einer Anhörung eingeladen, um zu gleich drei thematisch zusammenhängenden Anträgen der Parteien SPD und Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und AfD Expertisen einzuholen.

07.06.2024 - 10:25:05

DPolG Niedersachsen: Gewalt gegen Einsatzkräfte / Anhörung im Innenausschuss des Landtages Niedersachsen. Die Anhörung stand unter dem Eindruck der brutalen Ermordung des jungen Kollegen aus Baden-Württemberg und begann deshalb mit einer Gedenkminute für ihn und auch den vermissten Feuerwehrmann aus dem Hochwassereinsatz in Süddeutschland.

Von der DPolG Niedersachsen nahmen der Landesvorsitzende Patrick Seegers und Landesgeschäftsführer Dirk Hallmann als Regionalbeauftragter Nord der DPolG Stiftung teil.

Mit deutlichen Worten distanzierte sich Patrick Seegers zunächst von seinem Vorredner aus Baden-Württemberg, der von der AfD als Experte eingeladen worden war.

Patrick Seegers argumentierte anschließend auf Grundlage unserer "Nenndorfer Resolution zur Gewalt gegen Rettungskräfte und Polizei" aus der LHV im Januar, die allen Abgeordneten des Innenausschusses vorher zur Verfügung gestellt wurde.

"Es bleibt festzustellen, dass Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte unmittelbar einen Angriff auf den Staat selbst und damit das Gemeinwohl darstellen und somit das Zusammenleben und folglich unsere Demokratie infrage stellen", betonte Patrick Seegers in seinem Statement.

Unsere Forderungen in Kurzform:

Der Landesvorsitzende nahm auch die Politikerinnen und Politiker in die Pflicht: Er forderte weniger Lippenbekenntnisse, stärkeren Rückhalt, insbesondere nach schwierigen polizeilichen Maßnahmen, und deutlich verbesserte Rahmenbedingungen, um nur einen Auszug zu nennen.

Sonderurlaub für Stiftungsfälle

Dirk Hallmann stellte in kurzen Worten das gewerkschaftsunabhängige Angebot der DPolG-Stiftung vor und regte aus 19-jähriger Erfahrung als Regionalbeauftragter an, die Zeit für Aufenthalte von Kolleginnen und Kollegen nach traumatischen Belastungen und Gewalterfahrungen im Dienst in Form von Sonderurlaub durch den Dienstherrn zu gewähren.

"Wer sich für die Gesellschaft und die Demokratie in Gefahr begibt oder Gewalt im Dienst erfährt, muss auch vom Dienstherrn für die seelische und körperliche Regeneration zeitlich freigestellt werden", so Hallmann.

Er lud die Abgeordneten des Innenausschusses ein, sich in Bayern selbst ein Bild von der umfangreichen Arbeit und dem fürsorglichen Angebot der Stiftung zu machen und verteilte die Stiftungsflyer als erste Information.

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