Kriminalität, Polizei

Hamburg - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei soll am 20.11.2025 gegen 21.50 Uhr ein Reisender (m.62) vom Bahnsteig in das Gleis 5 des Bahnhofs Harburg gestiegen sein, dieses und das Gleis 4 vor einem abfahrbereiten ICE gequert haben, um anschließend auf den entsprechenden Bahnsteig zu gelangen.

21.11.2025 - 08:48:42

BErneut im Bahnhof Hamburg-Harburg: Lebensgefährliche Gleisquerung im laufenden Zugbetrieb-. Während der Gleisquerung fand im Bahnhof Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf dem betroffenen Gleis hätte verkehren können. Ein Zeuge und zugleich DB- Mitarbeiter meldete einer Präsenzstreife der Bundespolizei den Vorfall. Der betroffene Mann konnte am abfahrbereiten ICE durch die Polizeibeamten am Bahnsteig angetroffen werden.

"Auf Nachfrage bestätigte er den eingesetzten Bundespolizisten, dass er zuvor die Gleise gequert hatte, um den ICE nach Berlin noch rechtzeitig zu erreichen."

"Das diese Abkürzung lebensgefährlich sein könnte, war dem 62-Jährigen offensichtlich nicht bewusst. Der gebürtige Schweizer wurde eindringlich über die Gefahren in den Gleisen und an den Bahnanlagen aufgeklärt."

Der Mann wurde nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen und konnte anschließend seine geplante Heimreise nach Berlin antreten. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

"RC"

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Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens ("RC")
Mobil 0172/4052 741
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