Hamburg, Itzehoe - Hamburg, 18.08.2024
30.08.2024 - 10:55:02HZA-IZ: Zoll beschlagnahmt Würgeholz am Flughafen Hamburg / Am Flughafen Hamburg hat der Zoll bei einem Reisenden ein Würgeholz aus dem Verkehr gezogen
Ein Würgeholz (sog. "Nunchaku") stellte der Zoll bei einem 40-jährigen Reisenden am 18. August 2024 am Flughafen Hamburg sicher. Der aus der türkischen Hauptstadt Istanbul einreisende Mann kaufte das Nunchaku nach eigenen Angaben in Istanbul um es sich Zuhause über das Sofa zu hängen.
Die Zollbediensteten baten den Reisenden nach dem Durchschreiten des Ausgangs für anmeldefreie Waren, dem sog. "Grünen Kanal", zu einer Kontrolle. "Zwar verlief die Kontrolle des Handgepäcks ohne Beanstandungen. Bei der Kontrolle des Koffers wurden die Zollbediensteten anschließend fündig.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
Im Koffer stellten die Zöllnerinnen und Zöllner unter anderem das verbotene Nunchaku fest. Douce erläutert: "Beim Würgeholz, dem sog. Nunchaku, handelt es sich um eine Waffe, die, wie der Name schon sagt, zum Würgen bestimmt ist. Derartige Waffen sind durch das Waffengesetzes verboten." Die Zollbediensteten beschlagnahmten die verbotene Waffe im Anschluss. "Der Reisende muss sich nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr einer verbotenen Waffe auseinandersetzen.", ergänzt Douce.
Die Ermittlungen dauern an und werden durch das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt.
Zusatzinformation:
Wer einen verbotenen Gegenstand einführt, begeht gemäß § 372 Abgabenordnung einen sogenannten "Bannbruch". Die Einfuhr des verbotenen Nunchakus ist gem. § 372 Abgabenordnung in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1040
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
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