BPOL-HH, Lebensgefahr

Hamburg - Am 05.04.2025 gegen 17.25 Uhr entdeckte ein nicht im Dienst befindlicher DB-Mitarbeiter von seinem PKW aus einen "Gleisgänger" auf den S-Bahngleisen zwischen dem Bahnhof Dammtor und dem Hamburger Hauptbahnhof.

06.04.2025 - 11:50:46

BLebensgefahr! 71-Jähriger wollte den Hauptbahnhof fußläufig auf den S-Bahngleisen erreichen- Nicht im Dienst befindlicher DB-Mitarbeiter trifft umgehend richtige Maßnahmen!

+++Lebensgefahr im laufenden Bahnbetrieb!!+++

"Umgehend setzte der DB-Mitarbeiter telefonisch einen Notruf ab. Daraufhin wurden gegen 17.30 Uhr die Fern- und S-Bahngleise für den entsprechenden Streckenabschnitt gesperrt und die Einsatzzentrale der Bundespolizei informiert."

Ein Funkstreifenwagen der Bundespolizei erreichte mit Sonder- und Wegerechten den Einsatzort. "Zwischenzeitlich konnte der DB-Mitarbeiter nach Verlassen seines PKW den Mann (m.71) aus dem Gleisbereich sprechen und der Funkstreifenwagenbesatzung der Bundespolizei übergeben."

Aufgrund von sprachlichen Verständigungsproblemen wurde der afghanische Staatsangehörige mit dem Streifenwagen zum Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof verbracht.

"Unter Einsatz eines Sprachmittlers konnte auch der Grund für den lebensgefährlichen Gleisspaziergang ermittelt werden:"

Nach eigenen Angaben hatte der Betroffene den beabsichtigten Ausstieg aus einer S-Bahn im Hamburger Hauptbahnhof verpasst und ist im weiteren Verlauf bis zum Bahnhof Dammtor gefahren. Von dort aus wollte der Mann dann auf den S-Bahngleisen wieder zum Hamburger Hauptbahnhof spazieren.

"Der 71- Jährige wurde eingehend über die Gefahren im Gleisbereich aufgeklärt und konnte anschließend das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof wieder verlassen. Atemalkohol konnte bei ihm nicht festgestellt werden. Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unbefugter Aufenthalt in den Gleisen) eingeleitet."

Die zur Gefahrenabwehr eingeleiteten Streckensperrungen konnten nach ca. 10 Minuten wieder aufgehoben werden. Über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

"Der DB-Mitarbeiter hat nach den bislang vorliegenden Informationen der Bundespolizei in seiner Freizeit umgehend richtig gehandelt und alle erforderlichen, sowie vor Ort möglichen Maßnahmen getroffen ohne sich selbst zu gefährden. Ein wirklich vorbildliches Verhalten!"

"RC"

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