Halle (Saale) - Das Landgericht Halle (Saale) verurteilte einen 55-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen aus Halle (Saale) in seiner Funktion als Arbeitgeber zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 2 Jahren.
16.05.2025 - 10:45:17HZA-MD: Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Halle (Saale). Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Angeklagte, in insgesamt 21 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und in 11 Taten der Lohnsteuerhinterziehung strafbar gemacht habe. Das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten und der Umstand, dass bereits ein Viertel der Steuerschuld durch ihn beglichen wurde, wurde dem Arbeitgeber beim Schuldspruch zugunsten ausgelegt.
Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Halle (Saale) des Hauptzollamts Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte im Jahr 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Insgesamt entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 590 Tausend Euro gegenüber den Einzugsstellen der deutschen Rentenversicherung und ein Lohnsteuerschaden in Höhe von fast 210 Tausend Euro gegenüber den Finanzbehörden.
Das Urteil ist seit dem 30.11.2024 rechtskräftig.
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