Kriminalität, Schwarzarbeit

GZD: Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

19.11.2025 - 14:18:17

GZD: Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Bonn - Rund 2.100 Beschäftigte des Zolls haben am 17. November 2025 bundesweit mehr als 3.500 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und über 400 Geschäftsunterlagen im Wach- und Sicherheitsgewerbe geprüft. Ziel der Prüfungen im Einsatz gegen Schwarzarbeit waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung.

Die Bilanz des Einsatztages:

Zehn Straf- und 130 Ordnungswidrigkeitenverfahren leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits vor Ort ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich um den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen sowie um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. In einem Fall wurde ein illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel festgestellt.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in rund 1.000 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße. Davon geht es in knapp 300 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, sowie in mehr als 200 Fällen um die Einhaltung des Mindestlohns. Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, die Aufschluss über die Beschäftigungsverhältnisse geben. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

Die regionalen Ergebnisse können den jeweiligen Pressemitteilungen der Hauptzollämter entnommen werden.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Durch den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG), der am 13. November 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS weiter vereinfacht und deutlich effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet. Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine moderne Datenanalyse für ein fortentwickeltes Risikomanagement. Dies wird zu einer höheren Qualität der Prüfungen der FKS führen. Auch die Ermittlungsprozesse der FKS werden verbessert. Die FKS soll damit noch schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen, u. a. durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund. Im Bereich der Ahndung soll die FKS künftig selbstständig Fälle von Sozialleistungsbetrug bearbeiten. Diese sog. "Kleine Staatsanwaltschaft" wird eine echte Entlastung der Staatsanwaltschaften der Länder bewirken. Die finale Bundesratsbefassung zu dem Gesetzentwurf ist für den 19. Dezember 2025 vorgesehen.

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