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GZD: Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz und das Hauptzollamt Düsseldorf informieren auf der DoKomi 2024

02.07.2024 - 07:59:01

GZD: Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz und das Hauptzollamt Düsseldorf informieren auf der DoKomi 2024. Bonn - Vom 28. bis 30. Juni 2024 treffen in Düsseldorf fantasievoll kostümierte BesucherInnen auf KünstlerInnen und kreative AusstellerInnen auf der laut Messeveranstalter größten Anime- und Manga-Convention Deutschlands.

Kreativität zieht aber auch Nachahmungen an.

Um die AusstellerInnen zu informieren, wie sie sich gegen Verletzungen ihrer Rechte geistigen Eigentums zur Wehr setzen können und die BesucherInnen für die Problematik der Marken- und Produktpiraterie zu sensibilisieren, nimmt die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion zusammen mit dem Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf in diesem Jahr mit einem Informationsstand zum Thema "Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie durch den Zoll" an der DoKomi in Düsseldorf teil.

Die ZGR steht dabei während der gesamten Messe den AusstellerInnen und BesucherInnen für Fragen zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums zur Verfügung. Das HZA Düsseldorf steht den BesucherInnen für allgemeine Fragen zum Zollrecht, insbesondere auch zum Reiseverkehr mit Ländern außerhalb der europäischen Union zur Verfügung. Anhand von Ausstellungsstücken werden darüber hinaus am Messestand die Gefahren, die von gefälschten Waren ausgehen, erläutert und BesucherInnen darüber informiert, wie man, insbesondere im online-Handel, den Kauf gefälschter Waren vermeidet.

Infotext:

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Direktion V der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Bearbeitung von sog. Grenzbeschlagnahmeanträgen. InhaberInnen eines gültigen Rechts geistigen Eigentums (z.B. Marke, Patent, Urheberrecht) haben die Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen. Je nach Umfang des bewilligten Antrags hält der deutsche Zoll oder auch der Zoll eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Waren aus Drittländern (z.B. bei der Einfuhr) an, die im Verdacht stehen, die Rechte geistigen Eigentums der AntragstellerInnen zu verletzen. Bestätigt sich der Verdacht der Rechtsverletzung, so werden die Waren, gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens, vernichtet.

Im Bereich des Hauptzollamts (HZA) Düsseldorf wurden die Zollstellen im Jahr 2023 in 248 Fällen tätig und griffen insgesamt 23.835 Stück Rechte geistigen Eigentums verletzende Waren im Wert von 8.120.625 EUR auf.

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