Gütersloh - Kreis Gütersloh (FK) - Bei der Polizei im Kreis Gütersloh häufen sich Beschwerden über E-Scooter-Fahrer.
20.06.2025 - 10:09:28E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt - auch Eltern sind in der Pflicht. Es kommt zu Rempeleien, Unfällen, gefährlichen Fahrmanövern und in der Folge auch zu Streitigkeiten. Fakt ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche, meistens ohne Helm, zu zweit und ohne jegliches Verständnis für die Verkehrsregeln, E-Scooter nutzen.
Die Unfallzahlen steigen. Häufig gehen damit Verletzungen einher.
Die Polizei kontrolliert jeden Tag im Kreis Gütersloh E-Scooter-Fahrer. Häufig präsentieren auch Kinder stolz ihre neuen Fahrzeuge. Leider wissen die wenigsten, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen und Eltern die Verantwortung tragen, wenn sie ihren Kindern die E-Scooter zur Verfügung stellen. Neben der immensen Verletzungsgefahr droht ein Bußgeld von 90 Euro und eine Eintragung ins das Fahreignungsregister in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, wird es nochmal deutlich teurer.
Bitte beachten Sie:
Die Polizei Gütersloh hat einen Elternbrief erstellt, in welchem sehr anschaulich beschrieben steht, was mit dem E-Scooter erlaubt ist und was nicht.
Diesen und weitere wichtige Hinweise haben wir auch auf unserer Homepage verlinkt. https://guetersloh.polizei.nrw/artikel/wichtige-hinweise-zur-nutzung-von-e-scootern
Im Jahr 2024 verunglückten im Kreis Gütersloh 73 Fahrer von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Sehr viele davon waren mit einem E-Scooter unterwegs. Häufig waren sie minderjährig. Jeder verletzte Mensch ist einer zu viel! Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2025 mit der Aktion Radschlag weiterhin die Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden zu reduzieren und auch E-Scooter Unfällen entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!
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