Göttingen - Stadt und Landkreis Göttingen
21.11.2024 - 15:28:02(447/2024) Polizei kontrolliert 400 Fahrräder, Pedelecs, E-Scooter und sonstige Fahrzeuge bei Schwerpunktaktion im Stadtgebiet Göttingen - 249 Verstöße registriert
Mittwoch, 20. November 2024
LANDKREIS GÖTTINGEN (ab) - Bei einer gezielten Kontrollaktion haben Beamte der Polizeiinspektion Göttingen mit Unterstützung von Kollegen der Zentralen Polizeidirektion am Mittwoch (20.11.24) in Stadt und Landkreis Göttingen im Laufe des Tages insgesamt 267 Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter sowie 133 sonstige Fahrzeuge angehalten und überprüft. Die Kontrollen fanden in stationärer und auch mobiler Form statt.
Im Stadtgebiet Göttingen erfolgten die Kontrollen u. a. in der unmittelbaren Innenstadt, in der Groner-Tor-Straße, auf der Weender Landstraße sowie am Geismar Tor. Parallel dazu erfolgten weitere Kontrollen in den Städten Hann. Münden, Bad Lauterberg, Osterode und Duderstadt (Landkreis Göttingen). Etwa 70 Beamtinnen und Beamte waren hierfür im Einsatz. Die Überprüfungen im Stadtgebiet Göttingen wurden zudem von zwei Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes unterstützt.
"Das Ziel der ganzheitlichen Verkehrskontrollen ist es, das Bewusstsein für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu schärfen", so Polizeikommissar Johannes Kloppmann, Gesamteinsatzleiter der Schwerpunktaktion.
Neben der Überprüfung auf Verkehrssicherheit der genutzten Fahrzeuge gehörten auch die Feststellung und Ahndung festgestellter Fehlverhaltensweisen sowie verkehrserzieherische Gespräche zur Sensibilisierung hinsichtlich der Gefahren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zum festen Bestandteil der Aktion.
Insgesamt wurden an diesem Tag an allen Kontrollorten zusammen 249 Verstöße (202/Räder und Pedelecs, 65/E-Scooter, 71/sonstige Fahrzeuge) registriert, darunter u. a. Fahren entgegen der Einbahnstraße oder in unzulässigen Verkehrsbereichen, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel oder Handynutzung während der Fahrt.
Zusätzlich wurden stationäre Geschwindigkeitskontrollen bei insgesamt 475 Kraftfahrzeugen durchgeführt. Dabei wurden 70 Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verwarngeld- sowie 40 im Bußgeldbereich festgestellt und geahndet. Der "Spitzenreiter" an diesem Abend überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h, was neben einem empfindlichen Bußgeld auch ein Fahrverbot zur Konsequenz haben wird.
Zudem wurden in drei Fällen bei Verkehrsteilnehmern offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft realisiert.
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