POL-GI, Gießen

Gießen - Am Mittwoch (14.5.) überprüften Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes (RVD) Gießen an einer Kontrollstelle in der Licher Straße den gewerbliche Güterkraftverkehr.

15.05.2025 - 16:43:12

Gießen: LKW-Kontrollen - viele Mängel. Unterstützung erhielten sie dabei von Beamten des RVD Wetterau sowie eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Gießen ("Serviceteam Gefahrgut").

Die Einsatzkräfte kontrollierten dabei gemeinsam insgesamt 26 LKW und einen PKW. Von diesen 27 Fahrzeugen wurden 22 bemängelt, nur 5 Fahrzeuge befanden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. 9 Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Ladungssicherung nicht den Vorschriften entsprach.

Dabei fiel ein Sattelzug, bestehend aus einer tschechischen Zugmaschine und einem belgischen Auflieger, der mit Gefahrgut beladen war, auf. Hier wurden 22 sog. IBC (Transportbehälter; "Intermediate Bulk Container") mit ca. 23,5 t flüssigen umweltgefährdenden Stoffen (Epoxitharz) transportiert. Diese IBC wurden komplett ungesichert auf der Ladefläche des Aufliegers befördert. Der Fahrer verfügte zudem über keine schriftlichen Weisungen. Die Ausrüstungsgegenstände, die für so einen Transport mitzuführen sind, waren nicht auffindbar bzw. mangelhaft. Das Fahrzeug musste zu einer nahegelegenen Firma zwecks Sicherung der Ladung begleitet werden. Den Fahrer, den Halter sowie den Verlader erwarten Bußgeldanzeigen, die im mittleren dreistelligen Bereich liegen.

Darüber hinaus wurden einige Verstöße im Zusammenhang mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt:

Unter anderem stellten die Beamten hier Lenkzeitüberschreitung, Fahrten ohne Fahrerkarten, fehlerhafte Bedienungen des Kontrollgerätes, keine durchgeführten Datendownloads und Verstöße im Zusammenhang mit der Kabotageverordnung fest. Alleine bei drei LKW wurde keine Unternehmenssperre gesetzt, so dass hier Sicherheitsleistungen gegen die ausländischen Fahrzeughalter erhoben wurden.

Ein Autotransporter war zudem zu hoch beladen und der dazugehörige Fahrer führte das Fahrzeug barfuß. Statt der vorgeschrieben 4 m hatte der Transport eine Höhe von 4,20 m. Nachdem der Fahrzeugführer die geladenen Fahrzeuge neu positionierte und sich Socken und festes Schuhwerk angezogen hatte, konnte die Fahrt fortgesetzt werden.

Weitere Kontrollen werden folgen.

Pierre Gath, Pressesprecher

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