Bundespolizeidirektion, München

Freilassing / Schwarzbach - Am Dienstagfrüh kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang am Walserberg ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung.

08.05.2025 - 14:45:08

Bundespolizeidirektion München: Acht Haftbefehle in zwei Tagen/Bundespolizei bringt sieben Straftäter ins Gefängnis. Der 22-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß mit seiner rumänischen Identitätskarte ausweisen. Eine Abfrage seiner Personalien im Fahndungssystem ergab allerdings, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl nach dem jungen Mann suchte. Da der Rumäne die verhängte Geldstrafe wegen Geldwäsche in Höhe von 3.600 Euro nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Nicht besser erging es seinem Landsmann, der nur wenige Stunden später mit der Bahn über Freilassing nach Deutschland einreisen wollte. Nach dem 23-jährigen Rumänen suchten die Staatsanwaltschaften München beziehungsweise Augsburg per Untersuchungshaftbefehl wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls. Nach einer Vorführung beim Richter lieferten die Bundespolizisten auch ihn in ein Gefängnis ein.

Auch für einen 30-jährigen Kroaten endete die Einreise per Reisebus am Mittwochmorgen am Walserberg. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis lag gegen den 30-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg vor. Auch er konnte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.400 Euro zuzüglich 7.200 Euro Verfahrenskosten nicht aufbringen und wurde ins Gefängnis eingeliefert.

Bei einer weiteren Kontrolle eines Reisebusses am Grenzübergang an der A8 ging den Fahndern am Mittwochabend der nächste Haftbefehl ins Netz. Nach einem der Insassen, einem 35-jährigen Bulgaren, suchte die Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Trunkenheit im Verkehr. Die noch ausstehenden 6.000 Euro Geldstrafe konnte der Mann nicht zahlen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks entdeckten die Beamten zudem insgesamt vier Messer, darunter ein verbotenes Springmesser. Nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz muss er nun eine mehrmonatige Freiheitsstrafe absitzen.

Auch für einen Slowenen, einen Ungarn sowie einen Rumänen endete die Einreise aufgrund eines Haftbefehls. Da auch sie ihre jeweiligen Geldstrafen nicht zahlen konnten, mussten alle drei Personen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.

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