ZOLL-E, Staatsanwaltschaft

Frankfurt am Main / Nürnberg / Groß-Umstadt / Essen / Flughafen Frankfurt-Hahn - Am 29.10.2024 hat das Zollfahndungsamt Essen unter Einbindung der Spezialeinheit des Zollkriminalamtes Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Nürnberg einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen vollstreckt.

30.10.2024 - 08:10:47

ZOLL-E: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Zollfahndung Essen - Haftbefehl wegen Embargoverstoßes vollstreckt

Der Beschuldigte steht im Verdacht gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er soll als Teil eines internationalen Netzwerkes sein in Deutschland ansässiges Unternehmen dazu benutzt haben, entgegen den bestehenden Sanktionen maritime Güter für die Endverwendung in Russland beschafft zu haben.

Es wurden insgesamt sechs Objekte in Nürnberg, Frankfurt am Main, Groß-Umstadt und am Flughafen Frankfurt-Hahn durchsucht und umfangreiche Beweismittel sichergestellt.

Unterstützt wurde das Zollfahndungsamt Essen durch weitere Kräfte der Zollfahndungsämter Frankfurt am Main und München.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main dauern an.

Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecher
Tobias Zarth
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 72071915
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de
Oder
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Pressesprecher OStA Dominik Mies
069/1367-8450
pressestelle@sta-frankfurt.justiz.hessen.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Essen übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/59ff28

@ presseportal.de