ZOLL-F: Lager für unversteuerte Tabakwaren aufgespürt - Frankfurter Zollfahndung vollstreckt Haftbefehle
19.12.2025 - 09:45:00"Mit den am 17.12.2025 sichergestellten Vormaterialien hätten die Tatverdächtigen weitere 1.000 kg an unversteuertem Wasserpfeifentabak herstellen können", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Die vier Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung von Wasserpfeifentabak verantworten. Der 40-jährige Haupttatverdächtige und dessen 31-jährige Frau wurden mit Haftbefehl festgenommen. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt bereits seit 2023 u.a. gegen diese Tätergruppierung. In diesem Zusammenhang erfolgten bereits im Februar 2024 die Zerschlagung zweier illegaler Produktionsstätten für Wasserpfeifentabak in Koblenz und Ludwigshafen. Damals wurden dort über 2,2 Tonnen unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt (s. Pressemitteilung des ZFA Frankfurt am Main vom 23.02.2024).
Der Hauptbeschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Langgerichts Kaiserlautern vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Untersuchungshaftbefehl bestätigte. Der gegen die festgenommene Frau ergangene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Unterstützt wurde der Einsatz durch Kräfte des Zollfahndungsamts München und der Hauptzollämter Saarbrücken und Karlsruhe. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.
Weiter Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden.
Zusatzinformationen
Wasserpfeifentabak, Zigaretten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den verschafft, oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Carina Orth
Telefon: 069 50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
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