LPD-EF: Polizei warnt in der närrischen Zeit vor K.O.-Tropfen
17.02.2025 - 12:29:35Immer häufiger werden Feiernden so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gemischt. Die Tropfen sind farb- und geruchlos und daher aus dem Getränk nicht herauszuschmecken. Schon 10 bis 20 Minuten nach der unbewussten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit.
Haben Sie den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten Sie schnellstens einen Arzt aufsuchen. Denn die Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder im Blut nachgewiesen werden.
Opfer sollten Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Jede Anzeige hilft dabei, Täter zu ermitteln und weitere Opfer zu schützen!
Grundsätzlich gilt:
So können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeidirektion Thüringen
Pressestelle
Telefon: 0361 57431 5020
E-Mail: pressestelle.lpd@polizei.thueringen.de
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