HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung im Baugewerbe - über 30 Verstöße
17.06.2025 - 12:21:50An der Schwerpunktprüfung im Baugewerbe beteiligten sich zudem die Familienkasse NRW West, das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf.
Nach der ersten Auswertung der erfassten Personen (rund 120) ergaben sich folgende Ermittlungsverfahren:
In 32 Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen notwendig, aus denen sich weitere Verstöße ergeben könnten.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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Hauptzollamt Duisburg
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