HZA-DU: Gemeinsame Kontrolle - fünf illegale Arbeitnehmer / Hauptzollamt Duisburg beteiligt sich an europaweiten Kontrolltagen
06.05.2024 - 10:00:26Am Ende des Kontrolltags zog der Einsatzleiter Bilanz: fünf Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts.
In einem Nagelstudio trafen die Zöllnerinnen und Zöllner zwei Arbeitnehmer an, die keinen erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Bei der Prüfung in einem Restaurant wurden fünf Arbeitnehmer angetroffen. Drei der fünf Personen befanden sich illegal in Deutschland, weil auch sie keinen Aufenthaltstitel vorlegen konnten.
Die illegal aufhältigen Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt und nach den ersten Maßnahmen den Mitarbeitern der Ausländerbehörde Kleve übergeben.
Auch die Arbeitgeber könnten mit Konsequenzen rechnen, denn hier besteht ebenfalls der Verdacht einer Straftat nach § 96 Aufenthaltsgesetz. Zusätzlich prüfen die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS durch Einsicht in die Geschäftsunterlagen, ob weitere Unregelmäßigkeiten vorliegen (u. a. zum Beispiel die Verletzung der Sofortmeldepflicht und die Höhe des Mindestlohns).
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