Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a.
25.11.2025 - 11:01:47HZA-DU: Weihnachten und Black Friday: Vorsicht bei Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland - wichtige Hinweise des Zolls. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel - In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben, denn auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern? Bei Paketen aus einem Nicht-EU-Land fallen bei der Einfuhr möglicherweise Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei einigen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden.
Folgende Bestimmungen gelten für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern:
Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee werden erhoben.
Bestellungen mit Wert über 150 Euro: Die EUSt von 19% bzw. 7% und warenabhängiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee werden erhoben.
Ausnahme bei Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): Diese sind bis 45 Euro abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).
Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland? Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.
Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis durch den Verkäufer nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken insbesondere bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Tabakwaren
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.
Wie Sie sich informieren können
"Auch wenn Schnäppchen aus dem Ausland verlockend erscheinen, können sie schnell teuer werden, wenn man Einfuhrbestimmungen und mögliche Abgaben außer Acht lässt. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf auf www.zoll.de umfassend zu informieren", betont Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.
Hilfreiche Verlinkungen:
Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/
Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html
Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
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