Düsseldorf - Ob sie die geschmuggelten Parfums schon vorher riechen konnten ist unklar, dennoch konnten Zöllnerinnen und Zöllner am Düsseldorfer Flughafen insgesamt 61 - mutmaßlich gefälschte - Parfums bei einem Reisenden sicherstellen.
29.11.2024 - 10:00:12HZA-D: Zoll hat den richtigen Riecher bei Parfumschmuggel / Düsseldorfer Zoll findet am Flughafen 61 Stück mutmaßlich gefälschte Parfums bei Reisendem und leitet Strafverfahren ein. Der 27-jährige Mann aus Gladbeck reiste am 25.11.2024 von Istanbul nach Düsseldorf. Dort entschied er sich beim Zoll für den grünen Ausgang und gab damit an, keine anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben. Daraufhin wurde er von den Beamten angehalten, denen beim röntgen seines Gepäcks jede Menge Flaschen auffielen. Diese stellten sich bei der anschließenden Kontrolle seiner beiden Koffer jede Menge originalverpackte Parfums verschiedenster namhafter Marken fest. Insgesamt kamen die Zöllner auf 61 Flaschen.
Der Reisende gab an, die Parfums in der Türkei gekauft zu haben und diese hier in Deutschland weiterverkaufen zu wollen. Von einer Anmeldepflicht wüsste er nichts. Er konnte den Zöllnern auch eine Rechnung vorlegen, diese machte sie allerdings stutzig, denn sie wies eine Rechnungssumme von lediglich 1.200 Euro aus. Auch eine genaue Warenbeschreibung fehlte. Der errechnete Kleinverkaufspreis aller Parfums belief sich dabei auf insgesamt knapp 14.000 Euro. Daher gingen die Beamten davon aus, dass es sich bei den Flaschen um mutmaßliche Plagiate, also Fälschungen handelte.
Sie stellten die Flaschen sicher und leiteten ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein. Im Nachgang kontaktierten sie die entsprechenden Markeninhaber der Parfums, damit diese den Verdacht bezüglich der Plagiate prüfen können. Sollte es sich tatsächlich um Fälschungen handeln, so werden diese nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.
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