HZA-D: Zoll hat den richtigen Riecher bei Parfumschmuggel / Düsseldorfer Zoll findet am Flughafen 61 Stück mutmaßlich gefälschte Parfums bei Reisendem und leitet Strafverfahren ein
29.11.2024 - 10:00:12Der Reisende gab an, die Parfums in der Türkei gekauft zu haben und diese hier in Deutschland weiterverkaufen zu wollen. Von einer Anmeldepflicht wüsste er nichts. Er konnte den Zöllnern auch eine Rechnung vorlegen, diese machte sie allerdings stutzig, denn sie wies eine Rechnungssumme von lediglich 1.200 Euro aus. Auch eine genaue Warenbeschreibung fehlte. Der errechnete Kleinverkaufspreis aller Parfums belief sich dabei auf insgesamt knapp 14.000 Euro. Daher gingen die Beamten davon aus, dass es sich bei den Flaschen um mutmaßliche Plagiate, also Fälschungen handelte.
Sie stellten die Flaschen sicher und leiteten ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein. Im Nachgang kontaktierten sie die entsprechenden Markeninhaber der Parfums, damit diese den Verdacht bezüglich der Plagiate prüfen können. Sollte es sich tatsächlich um Fälschungen handeln, so werden diese nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.
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