HZA-DD: Teuer nachgezahlt / Zoll erhebt Einfuhrabgaben für Luxusuhr
08.03.2024 - 11:54:46Heike Wilsdorf, Sprecherin des Hauptzollamtes Dresden erklärt: "Die Reisende hätte, da sie mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land kam, Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro abgabenfrei einführen können. Da diese Freimenge deutlich überschritten wurde, hätte sie nach ihrer Ankunft am Flughafen den roten Kanal für anmeldepflichtige Waren benutzen und sich beim Zoll melden müssen." Beachtet man dies, zahlt man zwar ebenfalls die entstandenen Einfuhrabgaben, vermeidet aber ein Strafverfahren und gegebenenfalls auch noch entsprechende Zuschläge.
Ausführliche Informationen zum Thema Reisen sowie einen Abgabenrechner für Waren, die aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden sollen, findet man auf www.zoll.de.
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