Dresden - Am 6.März 2023 kontrollierten Zöllner am Flughafen Dresden eine italienische Staatsangehörige, die am Abend aus Zürich kommend nach Deutschland einreiste.
08.03.2024 - 11:54:46HZA-DD: Teuer nachgezahlt/ Zoll erhebt Einfuhrabgaben für Luxusuhr. Sie passierte nach ihrer Ankunft den grünen Kanal für anmeldefreie Waren. Vom Zoll wurde sie daraufhin mit ihrem Handgepäck zu einer Röntgenkontrolle gebeten. Auf dem Röntgenbild war deutlich eine Schachtel mit einer darin befindlicher Uhr erkennbar. Bei der anschließenden Kontrolle entpuppte sich die vermeintliche Schachtel als Uhrenbox eines namhaften Herstellers für Luxusuhren. Darin befand sich eine hochwertige Uhr des gleichen Herstellers. Laut mitgeführter Rechnung lag der Wert der in der Schweiz gekauften Uhr bei umgerechnet mehr als 13.300 Euro. Gegen die 48-Jährige wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von über 2.500 Euro erhoben. Nach Entrichtung der Abgaben konnte die Frau mit Uhr ihre Reise fortsetzen.
Heike Wilsdorf, Sprecherin des Hauptzollamtes Dresden erklärt: "Die Reisende hätte, da sie mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land kam, Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro abgabenfrei einführen können. Da diese Freimenge deutlich überschritten wurde, hätte sie nach ihrer Ankunft am Flughafen den roten Kanal für anmeldepflichtige Waren benutzen und sich beim Zoll melden müssen." Beachtet man dies, zahlt man zwar ebenfalls die entstandenen Einfuhrabgaben, vermeidet aber ein Strafverfahren und gegebenenfalls auch noch entsprechende Zuschläge.
Ausführliche Informationen zum Thema Reisen sowie einen Abgabenrechner für Waren, die aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden sollen, findet man auf www.zoll.de.
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