HZA-MD, Schwarzarbeit

Dessau-Roßlau, Köthen - Durch das Amtsgericht Köthen ist ein 37-jähriger aus dem Südlichen Anhalt in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber in der Baubranche rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen sowie des Betruges in 14 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

20.09.2024 - 09:16:06

HZA-MD: Schwarzarbeit in der Baubranche: Bewährungsstrafe für Arbeitgeber aus dem Südlichen Anhalt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der Verurteilte einen Geldbetrag in Höhe von 6.000 Euro an das Land Sachsen-Anhalt zu zahlen.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dessau des Hauptzollamtes Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte im Zeitraum von März 2018 bis April 2019 Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne "schwarz" ausgezahlt wurden. Des Weiteren beschäftigte er mehrere Arbeiter als sogenannte Scheinselbständige.

Der Arbeitgeber meldete seine Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig gegenüber den Krankenkassen an. Dadurch ist den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtbeitragsschaden in Höhe von rund 131 Tausend Euro entstanden. Zudem unterließ der Verurteilte die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, der SOKA-BAU. Dabei ist ein Gesamtschaden von fast 56 Tausend Euro entstanden. Außerdem wurde ein Steuerschaden von rund 39 Tausend Euro festgestellt.

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