POL-CUX, Wechselpflicht

Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven.

24.02.2025 - 11:11:07

Wechselpflicht für Versicherungskennzeichen am 01.03.2025 (Symbolfoto im Anhang). Wie in jedem Jahr so steht auch in diesem Jahr mit dem Monatswechsel von Februar auf März die Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen an.

Diese Kennzeichen, z.B. für Kleinkrafträder (Roller), E-Scooter und E-Bikes sowie so genannte Microcars, müssen jedes Jahr zum identischen Stichtag zusammen mit der Erneuerung der jeweiligen Versicherung gewechselt werden.

Das aktuelle Versicherungsjahr wird auch über die jeweiligen Farben wiedergegeben. Diese welchseln laufend. Für das Jahr 2025 ist die Farbe ab dem 01.03.2025 GRÜN. Aktuell ist die Farbe blau vergeben.

Sollten entsprechende Fahrzeuge ab dem 01.03.2025 noch mit blauen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum angetroffen und kontrolliert werden, so droht ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Untersagung der Weiterfahrt.

Es handelt sich hierbei um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, sodass die Polizei gemäß dem Legalitätsprinzip aus der Strafprozessordnung dazu verpflichtet ist tätig zu werden. Ein "Auge Zudrücken" ist hier in keinster Weise möglich.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
http://ots.de/PI0z7T

Original-Content von: Polizeiinspektion Cuxhaven übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5b353e

@ presseportal.de