Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Vollstreckungs-, Zurückweisungs- und Untersuchungshaft / Bundespolizei bringt drei Migranten hinter Gitter

28.05.2025 - 16:05:32

Bundespolizeidirektion München: Vollstreckungs-, Zurückweisungs- und Untersuchungshaft/ Bundespolizei bringt drei Migranten hinter Gitter. Lindau - In den vergangenen Tagen (23. und 26. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus in zwei morgendlichen Fernreisebussen mit dem Routing Lyon-Prag insgesamt drei Migranten aufgegriffen, die später in Haft eingeliefert wurden.

Am frühen Montagmorgen (26. Mai) klickten die Handschellen der Bundespolizei für eine Rumänin. Bei der Überprüfung der 30-Jährigen hatten die Bundespolizisten herausgefunden, dass gegen die Frau ein erst am 10. April erlassener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Da die Gesuchte ihre Justizschulden in Höhe von fast 5.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Memmingen eingeliefert.

Auch für einen algerischen Reisenden desselben Busses endete die Fahrt mit der Grenzkontrolle, bei der der 34-Jährige den Bundespolizisten einen spanischen Ausweis vorlegte. Die Beamten fanden beim Abgleich des Lichtbildes heraus, dass sich der Mann missbräuchlich mit dem Dokument ausgewiesen hatte. Eine Überprüfung ergab, dass der fremde Ausweis von den spanischen Behörden im vergangenen November schengenweit aufgrund Verlustes oder Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Die Polizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung zumindest den gültigen algerischen Reisepass des Mannes. Über einen notwendigen Aufenthaltstitel verfügte er jedoch nicht. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Beamten zudem fest, dass auch gegen den Mann eine Fahndungsnotierung vorlag. Die Staatsanwaltschaft Hamburg war erst seit 12 Tagen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Algerier. Weiterhin stellten die Polizisten fest, dass der Migrant den deutschen Polizeibehörden unter elf anderen Personalien bekannt ist und er seit 2016 in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz vergeblich Asylanträge gestellt hatte und immer wieder vor den Behörden untergetaucht war. Die Bundespolizisten stellten den spanischen Ausweis sicher, zeigten den Algerier wegen Missbrauchs von Ausweispapieren sowie versuchter unerlaubter Einreise an und verhängten eine vierjährige Wiedereinreisesperre gegen ihn. Die Beamten führten den 34-Jährigen beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn noch am Abend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Von dort aus soll der Algerier in sein Heimatland gebracht werden.

Bereits am Freitagmorgen (23. Mai) hatten Bundespolizisten die Fernbusfahrt für einen afghanischen Insassen beendet. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung des scheinbar Ausweislosen unter anderem eine gültige deutsche Fiktionsbescheinigung sowie eine kleine Menge Haschisch und Cannabis. Bei der Überprüfung des 41-Jährigen stellten die Beamten fest, dass gegen den Migranten seit März 2025 unter der Voraussetzung der Drogenfreiheit ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik bestand. Aufgrund des Mitführens von Drogen wird diese Bedingung nicht erfüllt und daher die Sperrfrist gemäß dem Bescheid auf sieben Jahre erhöht. Die Bundespolizisten fanden weiterhin heraus, dass der Mann erstmals im November 2015 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile unter anderem wegen Sexual- und Rauschgiftdelikten polizeibekannt geworden ist. Die Beamten ermittelten, dass der Mann bereits ein Jahr Untersuchungshaft verbüßt hatte und noch bis Februar 2027 unter Bewährung steht. Aufgrund der Verstöße gegen die gerichtlichen Auflagen führten die Bundespolizisten den Afghanen am Samstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Das für mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Anschluss an die Haft zuständige Ausländeramt wurde informiert und die Fiktionsbescheinigung sichergestellt.

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