Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München
08.07.2025 - 08:43:14Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern / Feststellungen der Bundespolizeidirektion München. München - München - Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Juni 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen sind in der Tabelle in der Anlage.
Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg)
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. Juni 2025 (einschließlich) getroffen:
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. Juni 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 1.985
davon AUT: 1.382
davon CZE: 571
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 1.237
davon AUT: 1.089
davon CZE: 148
Davon § 18 (2) AsylG: 38
davon AUT: 38
davon CZE: 0
Vulnerable Gruppen: 11
davon AUT: 10
davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 80
davon AUT: 61
davon CZE: 18
Schleuser: 100
davon AUT: 92
davon CZE: 7
Haftbefehle: 440
davon AUT: 351
davon CZE: 89
PMK-Treffer: 23
davon AUT: 20
davon CZE: 3
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Mai 2025. Die weiteren Daten für den Monat Juni 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6067523
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