Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Sieben Wochen vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen / Feststellungen in der Bundespolizeidirektion München

20.11.2024 - 08:01:04

Bundespolizeidirektion München: Sieben Wochen vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen / Feststellungen in der Bundespolizeidirektion München. München - Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen wurden dabei zwischen dem 16. September und dem 31. Oktober 2024 (einschließlich) in Bayern getroffen:

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5899832

Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.

Hintergrund:

Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Symbolfoto: Das Bild kann zu redaktionellen Zwecken verwendet werden; Quelle: Bundespolizei.

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