Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Schleusung eines falschen Italieners / Bundespolizei verweigert zwei Albanern die Einreise

27.05.2025 - 15:36:59

Bundespolizeidirektion München: Schleusung eines falschen Italieners/ Bundespolizei verweigert zwei Albanern die Einreise. Füssen - Am Samstag (24. Mai) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen polizeibekannten Albaner beim Einschleusen eines Landsmannes ertappt. Der mutmaßliche Geschleuste war in Deutschland kein Unbekannter - allerdings als Italiener.

Am Samstagabend stoppten Kemptener Bundespolizisten in der Kontrollstelle eine albanische Fahrzeugbesatzung. Der 40-jährige Fahrer des in Albanien zugelassenen Transporters konnte für sich und sein Fahrzeug gültige Papiere vorweisen. Auch bei der Überprüfung des 27-jährigen Beifahrers schien zunächst alles in Ordnung zu sein. Der Mann verfügte über einen neu ausgestellten Pass. Anhand der Stempel war für die Polizisten erkennbar, dass der Mann am selben Tag in den Schengenraum eingereist war. Die Bundespolizisten recherchierten jedoch, dass der Mann seit September 2024 als Italiener mit Wohnsitz im Landkreis Böblingen gemeldet ist, nachdem er erst Ende August 2024 bei der Ausländerbehörde als unbekannt ins Ausland verzogen registriert worden war.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten sogar noch ein Sicherstellungsprotokoll der Baden-Württemberger Polizei über ein italienisches Passersatzpapier, welches im Zusammenhang mit einem anderen Fall gefunden wurde. Eigenen Angaben zufolge hatte der 27-Jährige die Fälschung damals für 20.000 Euro in Italien gekauft und diese sowie später das Sicherstellungsprotokoll unter anderem bei Versicherungen und Behörden vorgelegt. Als Italiener habe er sogar in der Gastronomie gearbeitet. Die Bundespolizisten zeigten den Albaner wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Weiterhin ermittelten die Beamten, dass der 40-jährige Fahrer bereits im März dieses Jahres wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt wurde. Aufgrund dieser Wiederholungstat erhielt er eine neuerliche Anzeige. Die Beamten wiesen die Beschuldigten am folgenden Morgen nach Österreich zurück.

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