Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: International wegen Totschlags gesucht / Bundespolizei fasst mutmaßlichen Totschläger bei Grenzkontrollen

15.07.2025 - 15:02:31

Bundespolizeidirektion München: International wegen Totschlags gesucht / Bundespolizei fasst mutmaßlichen Totschläger bei Grenzkontrollen. Kiefersfelden (A93) / Rosenheim - - Am Montag (14. Juli) hat die Bundespolizei auf der A93 nahe Kiefersfelden einen wegen Totschlags gesuchten Mann gefasst. Der 35-Jährige versuchte offenbar unter einer falschen Identität unerkannt in die Bundesrepublik einzureisen. Gegen ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle der Insassen eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs händigte der Beifahrer einen bulgarischen Ausweis aus. Die Bundespolizisten erkannten, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte. Im Verlauf der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten noch einen bulgarischen Führerschein. Auch dieser konnte als "glatte Fälschung" entlarvt werden.

Mithilfe der Fingerabdrücke des offenkundigen Urkundenfälschers stellte sich heraus, dass der vermeintliche Bulgare tatsächlich ein Staatsangehöriger der Republik Moldau ist. Der 35-Jährige wurde seit dem Jahr 2017 von den Behörden seines Heimatlandes mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Demnach wird ihm vorgeworfen, eine andere Person umgebracht zu haben. Offenbar war es ihm mit den falschen Papieren gelungen, sich über Jahre unerkannt abzusetzen.

Aufgrund des Vorwurfs der Urkundenfälschung, des Missbrauchs von Ausweispapieren und der versuchten illegalen Einreise ordnete die Rosenheimer Staatsanwaltschaft an, dass der Beschuldigte 3.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren in Deutschland zu hinterlegen habe. Nachdem der den geforderten Betrag gezahlt hatte, wurde er beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Auf richterliche Anordnung hin ist er in Haft genommen und von der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht worden. Dort hat er hinsichtlich einer möglichen Auslieferung an die Republik Moldau das weitere Verfahren abzuwarten.

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