Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Fremder Pass mit Fahndung / Bundespolizei überführt Migranten des Ausweismissbrauchs

11.07.2025 - 15:44:39

Bundespolizeidirektion München: Fremder Pass mit Fahndung/ Bundespolizei überführt Migranten des Ausweismissbrauchs. Lindau - Am Donnerstag (10. Juli) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen vermeintlichen Letten kontrolliert. Nach dem Passinhaber und dem Dokument wurde gefahndet. Allerdings hatte sich der Mann, bei dem es sich tatsächlich um einen Syrer handelte, missbräuchlich mit dem Pass ausgewiesen. Der Migrant erhielt eine Wiedereinreisesperre und wurde zurückgewiesen.

Am frühen Donnerstagmorgen kontrollierten Bundespolizisten die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Turin-Prag. Einer der Fahrgäste wies sich hierbei mit einem gültigen lettischen Reisepass aus. Die Beamten erkannten bei der Überprüfung jedoch, dass es sich bei dem Mann vor ihnen nicht um den tatsächlichen Dokumenteninhaber handelte. Außerdem stellten die Polizisten bei der Fahndungsabfrage der Personaldaten fest, dass der Passinhaber von der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz per Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Auch der Pass war bereits seit April 2024 schengenweit zur Sicherstellung ausgeschrieben. Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung des falschen Letten noch den echten syrischen Ausweis. Über einen notwendigen Reisepass und Aufenthaltstitel verfügte der Migrant allerdings nicht.

Bei der Befragung gab der Syrer an, gegen eine Zahlung von 1.500 Euro aus der Türkei nach Griechenland geschleust worden zu sein. In Athen habe er für weitere 500 Euro unter anderem Flug- und Bustickets sowie den lettischen Pass für seine Weiterreise nach Deutschland erhalten. Die Bundespolizei ermittelt in diesem Fall daher auch wegen Einschleusens von Ausländern. Die Beamten stellten den Pass und das Handy des 25-Jährigen sicher und zeigten ihn wegen Ausweismissbrauchs und versuchter unerlaubter Einreise an. Der Syrer wurde mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik belegt und schließlich nach Österreich zurückgewiesen.

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