Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Europaweit gesuchter Zigarettenschmuggler gefasst / Bundespolizei entspricht Wunsch nicht: Freiheitsentzug statt schneller Rückreise

15.10.2024 - 15:15:47

Bundespolizeidirektion München: Europaweit gesuchter Zigarettenschmuggler gefasst / Bundespolizei entspricht Wunsch nicht: Freiheitsentzug statt schneller Rückreise. Kiefersfelden (A93) / Rosenheim - Am Dienstag (15. Oktober) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden einen europaweit gesuchten Zigarettenschmuggler gefasst. Die rumänische Justiz hatte gegen den Ukrainer bereits im Jahr 2017 einen europäischen Haftbefehl erlassen.

Kurz nach Mitternacht unterzogen Bundespolizisten an der A93 die beiden Insassen eines Autos mit tschechischem Kennzeichen einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Am Steuer saß ein ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit seinem Reisepass und einem tschechischen Visum ordnungsgemäß ausweisen konnte. Seine Beifahrerin hingegen verfügte lediglich über eine slowakische Duldung. Eigenen Angaben zufolge war sich das Paar bewusst, dass dieses Dokument ausschließlich zum Aufenthalt in der Slowakei, nicht aber zum Reisen durch Europa berechtigt. Daher wurde die Frau des illegalen Einreiseversuchs und der Mann der Beihilfe dazu beschuldigt. Angesichts des Tatvorwurfs zeigten sie sich einsichtig und schlugen einhellig vor, Deutschland sofort wieder zu verlassen. Ihrem Wunsch, gemeinsam unverzüglich nach Österreich zurückzufahren, entsprach die Bundespolizei jedoch nicht.

Fingerabdrücke offenbaren europäischen Haftbefehl

Wie sich mithilfe der Fingerabdrücke des 33-Jährigen herausstellte, wurde er von den rumänischen Behörden unter anderen Personalien europaweit per Haftbefehl gesucht. Demnach war er 2016 in Rumänien wegen Zigarettenschmuggels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Statt sich dem Urteil zu fügen, gelang es ihm offenkundig, sich unter anderen Personalien abzusetzen. Nach jahrelanger Suche konnte der Ukrainer nunmehr in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei dingfest gemacht werden. Er wurde auf Anordnung der verständigten Generalstaatsanwaltschaft in München beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Der richterlichen Entscheidung entsprechend brachten die Bundespolizisten den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, wo er auf seine Auslieferung nach Rumänien zu warten hat.

In absehbarer Zeit wird er sich im Übrigen auch noch mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise seiner 28-jährigen Begleiterin auseinandersetzen müssen. Die Ukrainerin wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen.

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