Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei lässt sich von Fälschungen nicht täuschen / Drei Männer der Urkundenfälschung beschuldigt - Zurückweisung folgt

21.08.2025 - 15:14:14

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei lässt sich von Fälschungen nicht täuschen / Drei Männer der Urkundenfälschung beschuldigt - Zurückweisung folgt. Kiefersfelden (A93) / Rosenheim - Am Mittwoch (20. August) haben Beamte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden mehrere Papiere als Urkundenfälschung entlarvt. Drei junge Männer wollten über ihre wahre Nationalität hinwegtäuschen und so ihre Einreise legal erscheinen lassen.

In den frühen Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten auf der Autobahn die Insassen eines Pkws. Der ukrainische Fahrzeuglenker hatte einen gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel für Deutschland. Zwei 23-Jährige zeigten ihre rumänischen Identitätskarten, ein 24-Jähriger seinen litauischen Ausweis. Beim Überprüfen der Personalien stellte sich heraus, dass ein rumänischer Ausweis zur Fahndung ausgeschrieben war - er war gefälscht. Bei genauerer Betrachtung wiesen auch die anderen Identitätskarten Manipulationen auf. Nur die Dokumente des Ukrainers waren echt. Die daraufhin erfolgte Durchsuchung brachte noch einen totalgefälschten rumänischen und einen litauischen Führerschein zu Tage.

Alle vier Männer wurden zur Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Hier stellte sich heraus, dass es sich bei den drei Mitfahrern um kasachische Staatsangehörige handelt, die sich wohl schon länger in Deutschland aufgehalten hatten. Die Kasachen wurden wegen Urkundenfälschung, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Nachdem der Richter am Amtsgericht Rosenheim die Zurückweisungshaft für alle drei anordnete, brachte die Bundespolizei das Trio nach München in die Hafteinrichtung. Von dort werden die jungen Männer per Flugzeug nach Kasachstan zurückgewiesen. Der Fahrer des Pkws durfte seine Fahrt zum Wohnort fortsetzen. Er konnte glaubhaft versichern, von den kriminellen Handlungen keine Ahnung gehabt zu haben.

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