Bundespolizeidirektion München: Acht Einreiseverweigerungen am Grenztunnel / Bundespolizei vereitelt zwei Schleusungen
22.05.2025 - 15:29:06Bundespolizeidirektion München: Acht Einreiseverweigerungen am Grenztunnel/ Bundespolizei vereitelt zwei Schleusungen. Füssen - Am Montag (19. Mai) hat die Bundespolizei zwei Männer wegen Einschleusens angezeigt. Ein Albaner hatte versucht, zwei Landsleute unerlaubt mit seinem Pkw über die Grenze zu bringen. Einer der mutmaßlich Geschleusten hielt sich bereits drei Jahre unerlaubt in Europa auf. Ein polizeibekannter Nigerianer hatte die unerlaubte Fahrt für sich und seine Familie via Fernbus organisiert. Für alle Migranten endete die Reise schließlich in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7).
In den frühen Morgenstunden kontrollierten Kemptener Bundespolizisten drei Männer, die in einem Auto mit albanischer Zulassung einreisten. Der 32-jährige albanische Fahrer verfügte über einen gültigen Pass sowie italienischen Aufenthaltstitel. Die Beamten stellten der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel in den Pässen der beiden 34-jährigen albanischen Mitfahrer fest, dass die beiden Männer ihre erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum von drei Monaten weit überschritten hatten. Die Polizisten fanden heraus, dass sich die albanischen Insassen bereits knapp drei Jahre beziehungsweise weit über zwei Jahre unerlaubt in Europa aufhielten. Der 32-jährige Fahrer, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt und schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Bundespolizisten zeigten die beiden 34-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Einer der Männer musste 200 Euro Sicherheitsleistung für seine Rückführungskosten zahlen und per Flugzeug von Memmingen nach Tirana fliegen. Der andere Albaner führte ein italienisches Behördenschreiben mit, welches ihm eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Italien bescheinigt. Er wurde daher nach Österreich zurückgewiesen.
Am Abend stoppten Bundespolizisten einen Fernreisebus mit dem Routing Venedig-Amsterdam. Bei der Kontrolle der Insassen stellten die Beamten eine fünfköpfige nigerianische Familie fest. Der 40-jährige Mann, seine 38-jährige Frau sowie die drei 3, 5 und 7 Jahre alten Kinder verfügten zwar über gültige Reisepässe, jedoch waren die italienischen Aufenthaltstitel längst abgelaufen. Der 40-Jährige war in Deutschland wegen Nötigung, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte polizeibekannt und hatte bereits eine Haftstrafe verbüßt. Auch die Frau war aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzt in Erscheinung getreten. Beide Erwachsene hatten in Deutschland in der Vergangenheit Asylanträge gestellt, welche schließlich 2019 abgelehnt wurden. Die Beamten zeigten die Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise und den Familienvater als Organisator der Reise zusätzlich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Am nächsten Morgen wurde die Familie nach Österreich zurückgewiesen.
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