Bundespolizeidirektion München: Abgelaufenes Visum und gefälschter Führerschein / Bundespolizei stoppt zwei Fahrgemeinschaften bei Grenzkontrollen
10.04.2024 - 10:45:24Bundespolizeidirektion München: Abgelaufenes Visum und gefälschter Führerschein/ Bundespolizei stoppt zwei Fahrgemeinschaften bei Grenzkontrollen. Füssen - Am Montag (8. April) und Samstag (6. April) haben Bundespolizisten einem bangladeschischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, nachdem dieser versucht hatte, mit einem abgelaufenen Visum unerlaubt einzureisen und zur Arbeit zu fahren. Ein mazedonisches Paar erhielt Anzeigen, weil der Mann ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto seiner Frau unterwegs war. Sein Führerschein war gefälscht.
Am Montagabend kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenzübergang Ziegelwies drei Männer, die in einem Transporter mit italienischer Zulassung einreisen wollten. Der 68-jährige Fahrer gab an, mit seinen beiden Mitfahrern, einem 41-jährigen Italiener und einem 42-jährigen Bangladescher, auf dem Weg zum Arbeiten nach Augsburg zu sein. Allerdings war das italienische Visum des Asiaten bereits seit vergangenen Juni abgelaufen. Die Bundespolizisten zeigten den bangladeschischen Staatsangehörigen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie den Fahrzeuglenker wegen Beihilfe an. Die beiden Italiener durften anschließend ihre Fahrt fortsetzen. Der Bangladescher wurde am Dienstag nach Österreich zurückgewiesen.
Bereits am Samstagvormittag hatten die Bundespolizisten eine mazedonische Familie am Grenztunnel Füssen (BAB 7) gestoppt. Der 30-jährige Fahrzeuglenker des in Italien zugelassenen Wagens, seine 29-jährige Frau sowie die beiden Kinder konnten sich ordnungsgemäß mit ihren mazedonischen und italienischen Dokumenten ausweisen. Der Fahrzeuglenker legte den Beamten außerdem seinen slowakischen Führerschein vor. Die Bundespolizisten stellten jedoch fest, dass dieser gefälscht war, weswegen sie das Dokument sicherstellten und den Fahrer wegen Urkundenfälschung anzeigten. Da der Mazedonier nicht über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. Auch die Ehefrau wurde wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Sie hatte als Halterin des Wagens das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zugelassen. Am späten Nachmittag durfte die Familie dann weiterreisen.
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