HZA-BS: ZOLL deckt illegalen Aufenthalt in vier Fällen in Südniedersachsen auf
13.01.2026 - 15:00:00Bei einer Verbundkontrolle zusammen mit der Polizei am 06.01.2026 in Göttingen hat der ZOLL dann drei weitere asiatische Personen in Restaurants und einem Nagelstudio festgestellt, bei denen ebenfalls der Verdacht des illegalen Aufenthalts vorliegt. Auch hier konnte bei einem Arbeitnehmer nur ein Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU festgestellt werden. Ein anderer Arbeitnehmer konnte nur ein abgelaufenes Schengen-Visum vorweisen. Außerdem war diese Person über das Schengener Informationssystem (SIS (ein grenzüberschreitendes Datenbanksystem für Polizeibehörden)) ausgeschrieben. Daher wurde diese Person sofort in Gewahrsam genommen und dem Haftrichter zwecks Abschiebehaft vorgeführt. Der vierte sich illegal aufhaltende Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen und versuchte zunächst zu flüchten. Nach verhinderter Flucht brachte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung keine weiteren Erkenntnisse zur Identität der Person und sie wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen.
Gegen alle Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet sowie gegen die Arbeitgeber wegen der Beihilfe. Die Arbeitgeber hätten sich vor Beginn der Beschäftigung der Personen vergewissern müssen, dass diese einen gültigen, deutschen Aufenthaltstitel besitzen, welcher zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt. Die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen werden durch die Ausländerämter geprüft.
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