BPOLD FRA: An der Luftsicherheitskontrolle: Augenscheinliche Schusswaffe entpuppt sich als Spielzeugwaffe
19.02.2025 - 11:40:20Die Bundespolizisten stellten die Spielzeugwaffe sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Hintergrund:
Anscheinswaffen sind in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Waffengesetz unter 1.6 definiert. Vereinfacht gesagt handelt es sich um Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können. Das Führen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Judith von Kiedrowski
Telefon: 069 / 6800 - 10105
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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