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BPOL NRW: Pfefferspray und Cannabis im Handgepäck - Bundespolizei leitet Verfahren gegen 18-Jährige ein

07.07.2025 - 07:47:00

BPOL NRW: Pfefferspray und Cannabis im Handgepäck - Bundespolizei leitet Verfahren gegen 18-Jährige ein. Flughafen Köln/Bonn - Am Donnerstag, dem 3. Juli 2025, wurde eine 18-jährige ukrainische Staatsangehörige gegen 11:25 Uhr bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn überprüft. Die junge Frau beabsichtigte, mit einem Flug nach Alicante (Spanien) auszureisen.

Im Rahmen der Handgepäckkontrolle entdeckte das Sicherheitspersonal ein Pfefferspray sowie eine geringe Menge Cannabis in ihrem Gepäck. Eine Streife der Bundespolizei wurde zur weiteren Sachverhaltsaufnahme hinzugezogen.

Die Frau gab an, das Pfefferspray versehentlich mitgeführt zu haben. Das mitgeführte Cannabis sei für den persönlichen Gebrauch bestimmt gewesen und sollte nach Spanien ausgeführt werden.

Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Mitführens eines verbotenen Gegenstands sowie wegen des versuchten unerlaubten Verbringens von Cannabis ins Ausland ein. Das Pfefferspray und das Cannabis wurden sichergestellt.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau aus der Dienststelle entlassen.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Luftverkehr sowie der Versuch, Cannabisprodukte über internationale Grenzen zu verbringen, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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