BPOL, NRW

BPOL NRW: Patrone im Handgepäck - Bundespolizei stellt Verstoß gegen das Waffengesetz am Flughafen Köln / Bonn fest

18.07.2025 - 08:05:55

BPOL NRW: Patrone im Handgepäck - Bundespolizei stellt Verstoß gegen das Waffengesetz am Flughafen Köln/Bonn fest. Flughafen Köln/Bonn - Am Nachmittag des 17. Juli 2025 entdeckten Mitarbeitende der Luftsicherheitskontrolle im Rahmen der Kontrollmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn im Handgepäck eines 60-jährigen deutschen Staatsbürgers eine scharfe Patrone.

Nach dem Fund gegen 14:20 Uhr wurde die Person gemeinsam mit einer Begleitperson durch die hinzugezogene Bundespolizei zur weiteren Sachverhaltsklärung zur Dienststelle gebracht. Bei der sichergestellten Munition handelt es sich um eine geladene Randfeuerpatrone, wie sie üblicherweise zur Kleintierjagd verwendet wird.

In einer ersten Spontanäußerung erklärte der Mann, er habe die Patrone von einem befreundeten Sportschützen erhalten. Nach erfolgter Belehrung äußerte er sich nicht weiter zum Tatvorwurf.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde der besagte Freund telefonisch kontaktiert. Ihm wurde der Tatvorwurf der unzulässigen Überlassung von Munition mündlich eröffnet. Eine Abfrage im Nationalen Waffenregister ergab, dass der Sportschütze im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte ist.

Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden beide Personen entlassen. Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Durch das Handeln des Luftsicherheitskontrollpersonals und der Bundespolizei konnte ein möglicher sicherheitsrelevanter Vorfall ausgeschlossen werden. Eine konkrete Gefährdung der Luftsicherheit bestand zu keinem Zeitpunkt.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände - auch im Handgepäck - strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reisende sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren.

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