BPOL NRW: Hauptbahnhof Essen und Dortmund: Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Messer
10.07.2025 - 14:05:15BPOL NRW: Hauptbahnhof Essen und Dortmund: Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Messer. Dortmund, Essen - Am 9. und 10. Juli kontrollierten Bundespolizisten unter anderem die Hauptbahnhöfe in Essen und Dortmund. Dabei stellten die Beamten mehrere Messer fest.
Am Mittwochmittag des 9. Juli kontrollierten Beamte im Essener Hauptbahnhof einen Mann. Der russische Staatsbürger wich der Streife mehrmals aus und versuchte so, eine Kontrolle zu umgehen. Der Grund für sein Handeln wurde während der anschließenden Überprüfung schnell klar. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Schleidener zwar verneinend, in seiner Hosentasche stellten die Bundespolizisten jedoch ein Einhandmesser fest. Da das Führen dieses Messers verboten ist, beschlagnahmten es die Uniformierten. Gegen den 32-Jährigen leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zu dem Sachverhalt wollte sich der Mann nicht äußern. Er konnte seine Reise dann ohne Messer fortsetzen.
Am späten Abend, gegen 23:35 Uhr, trafen Einsatzkräfte einen 29-Jährigen im Dortmunder Hauptbahnhof an. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Beamten zwei Fahndungsausschreibungen fest. Die Staatsanwaltschaften Dortmund und Arnsberg suchten nach dem Aufenthaltsort des Wohnungslosen. Bei der Durchsuchung seiner Umhängetasche fanden die Beamten ein Einhandmesser und beschlagnahmten es. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Nachdem der slowakische Staatsbürger seine Erreichbarkeit mitgeteilt hatte, machte er von seinem Aussagverweigerungsrecht Gebrauch und durfte dann seine Reise fortsetzen.
Am Morgen des 10. Juli gegen 04:30 Uhr trafen Polizisten auf einen Kosovaren, bei dem bereits von weitem ein Messer erkennbar war. Der 23-Jährige trug das Messer griffbereit in seiner Bauchtasche, sodass das Griffstück herausschaute. Auch dieses beschlagnahmten die Beamten und belehrten den Mann aus Beckum. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der Maßnahmen setzte der junge Mann seinen Weg fort.
Die Bundespolizei leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
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