BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende
14.07.2025 - 06:46:34BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende. Kleve - Kempen - Emmerich - Straelen - Kaldenkrichen - Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Am Freitagvormittag, 11. Juli 2025 kontrollierte die Bundespolizei in der Kontrollstelle auf der Autobahn 3 einen 44-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mülhausen wegen Kennzeichenmissbrauch gesucht wird. Die drohende siebentägige Haftstrafe konnte der Verurteilte vor Ort abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 140 Euro bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Rumäne weiterreisen.
Ein 25-jähriger Ungar reiste am Freitagnachmittag mit dem Reisebus des Schienenersatzverkehrs des RE 19 über die Autobahn 3 in das Bundesgebiet. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die ungarischen Behörden mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen Freiheitsberaubung und Geiselnahme gesucht. Hiernach hat der Ungar noch eine dreijährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienstelle in Kleve gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft erhielt Kenntnis über die Festnahme und erließ daraufhin die Festhalteanordnung. Am Samstag erfolgte die Vorführung beim Haftrichter am Amtsgericht Kleve.
Am Samstagnachmittag, 12. Juli 2025 kontrollierte die Bundespolizei in Kaldenkirchen einen 38-jährigen Deutschen. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Krefeld mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der 45-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich ein.
Auf der Autobahn 3 reiste am Sonntagnachmittag, 13. Juli 2025 ein 25-jähriger Pole in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall suchte die Staatsanwaltschaft Hannover den Reisenden mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen. Der Verurteilte muss nun die verhängte 27-tägige Haftstrafe im Gefängnis Kleve verbüßen, da er die Geldstrafe in Höhe von 540 Euro nicht bezahlen konnte.
Ein 24-jähriger Russe wurde am Sonntagabend, 13. Juli 2025 auf der Autobahn 40 angehalten und kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Schleswig suchte den Mann mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoß gegen das Asylgesetz. Der Gesuchte wurde festgenommen und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Der Russe wird am Montag dem Haftrichter beim Amtsgericht Geldern vorgeführt.
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