Bonn - Eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ergab, dass es im Jahr 2023 landesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung des Tatmittels Messer gab.
05.11.2024 - 14:31:03Bekämpfung der Messergewalt - Start der Plakatkampagne #BesserOhneMesser. Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei sind die Fallzahlen auf einem hohen Niveau. Zwar sind die erfassten Straftaten mit dem Tatmittel Messer in 2024 im Vergleich zum vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, dennoch sind es gerade diese Taten, die maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben.
Im Jahr 2023 wurde das Messer in Bonn und den acht zum Verantwortungsbereich des Polizeipräsidiums Bonn gehörenden Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises in 174 Fällen (2022: 168) als Tatmittel im Zusammenhang mit Straftaten im öffentlichen Raum eingesetzt. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres sind 107 entsprechende Straftaten erfasst. Ein örtlicher Schwerpunkt ist dabei das Bonner Zentrum.
Die überwiegende Zahl der Täter ist in der Regel jung und männlich. In 2024 waren 55,5 % der Tatverdächtigen Deutsche, 43,5 % hatten eine andere Staatsangehörigkeit und 1 % der Tatverdächtigen war staatenlos.
Innenminister Herbert Reul hat am gestrigen Montag die Plakatkampagne als Teil eines 10-Punkte Planes zur Bekämpfung der Messergewalt vorgestellt. Weitere Informationen zu dem Thema sind unter https://polizei.nrw/messergewalt zu finden.
Eines der mehrsprachigen Plakate wurde heute im Eingangsbereich der Wache GABI aufgehängt. Weitere Plakate werden in den nächsten Tagen in weiteren Polizeiwachen der Bonner Polizei, an Schulen und Berufsschulen, in Unterbringungseinrichtungen und Ausländerämtern aufgehangen.
Polizeipräsident Frank Hoever zeigt klare Kante gegen Messerkriminalität: "Wir wollen keine Messer im öffentlichen Raum. Die Gefahren, die mit solchen Taten einhergehen sind hoch und meist nicht kalkulierbar. Die Bevölkerung in unserem Verantwortungsbereich erwartet zurecht von mir als Behördenleiter, alle polizeirechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Neben der Präsenz und Kontrollen insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten, den individuellen Waffentrageverboten als Standardmaßnahme und der Videobeobachtung ist aber auch die zielgruppenorientierte Prävention ein wichtiger Baustein, um das Phänomen einzudämmen".
Messertrageverbote
Anfang August hatte die Bonner Polizei erstmals individuelle Messertragverbote angeordnet. Die Zielgruppe dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen sind Personen, die in der Vergangenheit bereits mit Messern oder gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind oder Straftaten begangen haben. Bislang wurden 16 Messertrageverbote, verbunden mit einer entsprechenden Gefährderansprache bei den Adressaten, ausgesprochen. 20 weitere solcher Verbotsverfügungen, bei denen im Falle einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro zu entrichten ist, sind in Vorbereitung.
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