GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
16.06.2025 - 10:00:07Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Die Prüfungen des Zolls werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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Generalzolldirektion
Sarah Garbers
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