Bitburg - Seit dem 01.04.2024 ist der Besitz von Cannabis in einem bestimmten Rahmen legal.
04.04.2024 - 14:19:20Berauschte Verkehrsteilnahme weiterhin verboten! Polizei Bitburg zieht Fahrzeugführende aus dem Verkehr. Die mit dem Konsum verbundenen Auswirkungen auf den Straßenverkehr sind aber weiterhin verboten. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel, wozu auch Cannabis gehört, ist auch zukünftig nicht erlaubt. Um die Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten hat die Polizei Bitburg am gestrigen Mittwochabend erneut ihren Fokus auf berauschte Kraftfahrzeugführende gelegt.
So konnte gegen 03:00 Uhr eine Fahrzeugführerin im Bereich Meilbrück angetroffen werden, die Anzeichen für eine Beeinflussung aufwies. Im Rahmen der Kontrolle konnte auch eine geringe Mengen an Cannabis aufgefunden werden, was den Verdacht erhärtete. Ihr wurde zur Überprüfung der Beeinflussung eine Blutprobe entnommen. Zu gleichen Zeit konnte in Echternacherbrück eine weitere Frau festgestellt werden, die alkoholisiert war. Auch ihr wurde eine Blutprobe entnommen.
Bereits gegen 22:00 Uhr mussten die Beamten einen Verkehrsunfall auf der B51 bei Bitburg aufnehmen. Hier stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher ebenfalls erheblich alkoholisiert war.
Gegen alle Personen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheine beschlagnahmt.
Die Polizei Bitburg weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren einer berauschten Verkehrsteilnahme hin. Berauschte Verkehrsteilnehmer stellen nicht nur eine Gefahr für sich, sondern auch für andere, unbeteiligte Personen dar. Die Polizei Bitburg wird auch zukünftig, flächendeckend und unregelmäßig, Schwerpunktkontrollen durchführen, um ungeeignete Fahrzeugführende aus dem Verkehr zu ziehen und Unfälle zu verhindern.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bitburg
Telefon: 06561/9685-0
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