Bielefeld - Bei der Überprüfung der Ladung eines Lkws beim Zollamt Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, stellte sich heraus, dass bei den 80.000 angemeldeten Dosen mit einem Energydrink der gesetzlich vorgeschriebene Höchstwert eines Inhaltsstoffes (Inosit) überschritten wurde.
25.03.2024 - 11:33:05HZA-BI: Zollamt Arnsberg stoppt Einfuhr von 80.000 Dosen Energydrinks/Inhaltsstoff überschreitet den gesetzlichen Höchstwert. Die Energydrinks dürfen daher in Deutschland nicht verkauft und müssen wieder ausgeführt werden. Darüber hinaus fehlten auf den Getränkedosen die erforderlichen Pfandzeichen.
Die eingeschaltete zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in Frankfurt am Main untersagte die Einfuhr.
"Weitere Nachforschungen durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde haben ergeben, dass die Energydrinks massenweise auch über das Internet verkauft werden und das ebenfalls ohne Dosenpfand. Diesem Umstand wird der Hochsauerlandkreis in Meschede jetzt einen Riegel vorschieben.", so Sascha Gawenda, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Zusatzinformation:
Inosit kommt in der Nahrung in Nüssen, Obst und Getreide vor und wird normalerweise im menschlichen Körper in ausreichender Menge selbst produziert. Im Handel ist Inosit als Nahrungsergänzungsmittel für Menschen sowie Pferde erhältlich und eigentlich harmlos. Es wird beispielsweise bei Hormonstörungen eingesetzt. Bei einer Überdosierung kann In-osit allerdings gesundheitsschädlich sein und Übelkeit, Blähungen und Durchfall auslösen.
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Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 - 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
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