Bielefeld - Bei der Kontrolle eines in Moldawien zugelassenen Kleintransporters mit Kühlanhänger am Mittwoch, den 05.11.2025, an der Bundesautobahn 44 bei Bad Wünnenberg stellten Beamtinnen und Beamte der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn / Lippstadt vom Hauptzollamt Bielefeld, neben 2,8 Kilogramm Kaffee und 4,5 Liter Alkohol (in Wasserflaschen abgefüllt), gut zwei Tonnen Fleisch- und Käsewaren, Eier, sowie frisches Obst und Gemüse fest.
19.11.2025 - 08:00:09HZA-BI: Zwei Tonnen verbotene Lebensmittel sichergestellt/Bielefelder Zoll stoppt Kleintransporter auf A44 bei Bad Wünnenberg. Die Einfuhr der Waren war entweder unerlaubt oder entsprechende Abgaben wurden nicht gezahlt.
Der Kleintransporter war mit zwei 34-jährigen männlichen Reisenden besetzt. Die Frage nach mitgeführten Waren, für die Verbote bzw. Beschränkungen gelten, verneinte der Fahrer. Er gab an, von Moldawien nach Irland unterwegs zu sein, um Postpakete für moldawische Staatsangehörige, welche dort arbeiten, zu transportieren und legte einen sogenannten CMR-Frachtbrief vor. Dieses Dokument regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Straßentransport von Gütern.
Eine zollrechtliche Abfertigung beim Grenzübertritt in die Europäische Union (EU) wurde jedoch nicht durchgeführt. Die gewerblich transportierten Waren wurden demnach weder in ein Versandverfahren überführt, noch verzollt.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle inspizierten die Zöllnerinnen und Zöllner den Kühlanhänger. Dieser war mit diversen Paketen, Gemüsefässern und Gemüsekisten gefüllt. Ein für die Einfuhr von frischem Obst und Gemüse in die EU zwingend erforderliches Pflanzengesundheitszeugnis konnte nicht vorgelegt werden. Bei der Öffnung einiger Pakete kamen rohes Fleisch, Käse und rohe Eier zum Vorschein. Die Einfuhr tierischer Produkte aus einem Drittstaat ist aufgrund von lebensmittelrechtlichen Vorschriften untersagt. Die verbotenen bzw. verbrauchsteuerpflichtigen Waren wurden sichergestellt.
Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Tierseuchenrecht und dem Pflanzenschutz sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Nachdem alle Formalitäten erledigt waren und der Fahrer freiwillig eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro auf die zu erwartenden Lager- und Entsorgungskosten, Einfuhrabgaben sowie eine mögliche Geldstrafe hinterlegt hatte, konnten beide Reisenden mit deutlich weniger Gepäck ihre Fahrt fortsetzen.
Die verderblichen Lebensmittel wurden nach Rücksprache mit der Lebensmittelüberwachung des Kreises Soest einer Entsorgungsfirma zugeführt und anschließend dort vernichtet.
Zusatzinformation:
Alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr sind grundsätzlich frei. Dennoch kann die Einfuhr aus verschiedenen Gründen verboten oder eingeschränkt sein. In vielen Fällen muss Zoll und bei bestimmten Waren zusätzlich auch Verbrauchsteuern bezahlt werden. In der Regel fällt daneben die Einfuhrumsatzsteuer an. Grundsätzlich müssen alle Waren beim Zoll zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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