Schwarzarbeit, Arzneimittel

Bielefeld - Am Donnerstagabend (02.10.2025) stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Bielefeld zahlreiche Kartons und Einzelpackungen mit unversteuerten Einweg-E-Zigaretten (sogenannten Vapes), unversteuertem Wasserpfeifentabak, Snus (Oraltabak) und Nikotinpouches (tabakfreie Nikotinbeutel) sowie Potenzmittel in verschiedenen Kiosken und Shisha-Bars im Herforder Stadtgebiet sicher.

29.10.2025 - 08:00:34

HZA-BI: Bielefelder Zoll stellt große Mengen Vapes und Wasserpfeifentabak sicher/Gemeinsame Kontrollaktion in Herforder Kiosken und Shisha-Bars. Der Verkauf von Snus und Nikotinpouches ist in Deutschland verboten. Die aufgefundenen unversteuerten Vapes, überwiegend aufgrund der Größen der befüllten Liquidtanks (maximal erlaubtes Füllvolumen bei Einwegprodukten sind 2 Milliliter), sind im Bundesgebiet ebenfalls nicht zulässig. Zudem fällt das Potenzmittel "Sildenafil" unter das Arzneimittelgesetz und ist verschreibungspflichtig. Die beanstandete Gesamtmenge betrug gut 48 Liter Liquids, über 28 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, mehr als 10,5 Kilogramm Snus und Nikotinpouches sowie 38 Beutel (Gel) und 35 Tabletten Potenzmittel. Gegen die Betreiber der betroffenen Kioskbetriebe und Shisha-Bars wurden noch vor Ort unter anderem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei, des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. In einem der insgesamt sechs eingeleiteten Verfahren hat die weiteren Ermittlungen das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bielefeld, übernommen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld, Dienstort Herford, traf in den kontrollierten Betrieben insgesamt 16 Beschäftigte an und befragte diese nach ihren Arbeitsverhältnissen. Bei den Überprüfungen ergaben sich Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit. In einem Fall geht es um die fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung und in diversen Fällen stehen weitere Prüfungen bezüglich der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie Verstößen gegen die Mitteilungspflichten beim Leistungsbezug an. An der gemeinsamen Kontrolle waren außer dem Bielefelder Zoll, die Kreispolizeibehörde Herford sowie weitere Zusammenarbeitsbehörden beteiligt. Ziel der Aktion war es, im Rahmen der kooperativen Kontrollmaßnahmen Verstöße und Straftaten im Rahmen der jeweiligen behördlichen Zuständigkeit aufzudecken. Auch zukünftig werden die Sicherheitsbehörden in enger Zusammenarbeit weitere Kontrollaktionen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Wirtschaft, Verbrauchern und zur Erhöhung der Sicherheit in Herford durchführen. Zusatzinformation: Der Vorfall kann aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt veröffentlicht werden.

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Hauptzollamt Bielefeld
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