FW-GL, Feuerwehr

Bergisch Gladbach - Der letzte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bergisch Gladbach wurde 2007 vom Rat der Stadt verabschiedet und die darin beschlossenen Maßnahmen in den darauffolgenden Jahren umgesetzt.

29.08.2024 - 20:32:11

FW-GL: Die Feuerwehr Bergisch Gladbach übergibt Brandschutzbedarfsplan an die Politik zur Beratung und Beschlussfassung. Mit der Einführung des Brandschutz-, Hilfeleistung- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) im Dezember 2015 wurde die Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen für Kommunen alle fünf Jahre gesetzlich verpflichtend. Im Jahr 2017 gab es die ersten Gespräche zwischen dem Kreisbrandmeister und der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörden sowie der Stadtspitze und der Leitung der Feuerwehr über die Inhalte und Schwerpunkte des anstehenden Brandschutzbedarfsplanes. Zusammen mit Vertretern von Politik, Verwaltung und Feuerwehr wurde der Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan für eine frühe und enge Abstimmungsarbeit zwischen den Beteiligten ins Leben gerufen. An insgesamt fünf Treffen wurden die Gefahrenschwerpunkte mit der sich anschließenden Gefahrenanalyse sowie die Schutzziele für die Feuerwehr Bergisch Gladbach definiert. Dabei blieb die Einteilung des Stadtgebietes in ein Quadratkilometer große Planquadrate bestehen. Für die Bewertung des Gefahrenpotentials pro Planquadrat wurden die Gebäudehöhen, die Einwohnerdichte, die Verkehrsinfra- und die Sozialstruktur sowie besondere Objekte mit einem erhöhten Gefahrenpotential für Menschen oder durch Gefahrstoffe oder durch besondere Brandlasten herangezogen. Die Überprüfung der Gefahrenanalyse anhand einer retroperspektivischen Betrachtung der Einsatzzahlen zeigte eine hohe Übereinstimmung der identifizierten Schwerpunkte und der in der Vergangenheit aufgekommenen Einsätze.

Aufgrund der diversen Krisen und der daraus resultierenden Engpässe bei den Personalressourcen mussten die Planungen und Abstimmung zum Brandschutzbedarfsplan unterbrochen werden und konnten im Jahr 2024 wieder aufgenommen werden.

Im Vergleich zum Brandschutzbedarfsplan von 2007 sind im Bereich der Schutzziele folgenden Neuerungen geplant, wobei die drei Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad weiterhin angewendet werden:

Hilfsfristen:

Zukünftig sollen die vorgeschriebenen Hilfsfristen anhand des unterschiedlichen Gefahrenpotentials differenziert betrachtet werden. In den Planquadraten der Gefahrenklasse 1 (geringste Gefahr) soll eine "erweiterte Hilfsfrist 1" von 10 Minuten ab Alarmierung angesetzt werden. Dies gilt vor allem im ländlich geprägten Raum von Bergisch Gladbach. Bei allen Planquadraten der Gefahrenklasse 2 und aufwärts gilt weiterhin die Hilfsfrist von 8 Minuten ab Alarmierung. Dies bedeutet jedoch keine Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger der ländlichen Stadtteile, da aufgrund der weniger komplexen Gebäudestrukturen eine Rettung schneller erfolgen kann. Die Hilfsfrist 2 liegt weiterhin bei 13 Minuten für das gesamte Stadtgebiet. Die neue Hilfsfrist 3 soll nur zur Funktionsstärkenfestlegung für den gesamten Einsatz dienen und soll zeitlich nicht definiert werden.

Funktionsstärke:

Die Funktionsstärke soll abhängig von den jeweiligen Schutzzielszenarien der einzelnen Gefahrenklassen und den Einsatzarten Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung sowie bei Gefahrstofffreisetzungen festgelegt werden. Vereinfacht lässt sich festhalten, dass in der "erweiterten Hilfsfrist 1" 6 Funktionen eintreffen sollen und in der 2. Hilfsfrist weitere 10 Funktionen. In der "normalen" Hilfsfrist 1 sind 10 Funktionen und in der Hilfsfrist 2 weitere 6 Funktionen vorgesehen.

Erreichungsgrad:

Dieser soll weiterhin bei 80 % liegen. Dies bedeutet, dass bei 8 von 10 Einsätzen, welche schutzzielrelevant sind, die Vorgaben der Hilfsfristen sowie der Funktionsstärke eingehalten werden sollen.

Neben den Anpassungen der Vorgaben für die Qualitätskriterien und der Betrachtung der Einsatzzahlen wurde die gesamte Feuerwehr in einem Ist-/Soll-Vergleich analysiert. Das Ergebnis ist ein Katalog mit 21 Maßnahmenvorschlägen, welche in den drei Zeiträumen kurzfristig (bis 2027), mittelfristig (bis zum nächsten Brandschutzbedarfsplan 2029) und langfristig (bis 2032) umgesetzt werden sollen. Mit vielen großen Projekten, wie z. B. die Neubauplanungen der Feuer- und Rettungswache 2 oder die Umsetzung der Organisationsuntersuchung des Verwaltungsaufbaus der Feuerwehr, wurde bereits begonnen.

"Die oftmals mit der Verabschiedung von Brandschutzbedarfsplänen erwarteten großen Maßnahmen oder Maßnahmen mit besonderen Auswirkungen bleiben in diesem Brandschutzplan aus. Dieser Umstand spiegelt die bereits langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Feuerwehr wider." betont Jörg Köhler, Leiter des Fachbereiches 10 bzw. Leiter der Feuerwehr.

Als kurzfristige Maßnahmen sind geplant:

Die besonderen mittelfristigen Maßnahmen sind:

Die besonderen langfristigen Maßnahmen sind:

"Nach einer ungewöhnlich - aber durch diverse Krisen unvermeidbaren - langen Bearbeitungszeit kann der Brandschutzbedarfsplan nun abgeschlossen und dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt werden. Viele Erkenntnisse aus der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung." erläutert Benjamin Severin-von Polheim, der federführend das Projekt "Brandschutzbedarfsplan" geführt hat.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Bergisch Gladbach
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Elmar Schneiders
Pressesprecher

Telefon: 02202 / 238 - 538
E-Mail: presse-feuerwehr@stadt-gl.de
Presseportal: www.presseportal.de/blaulicht/nr/116240/
http://social.feuerwehr-gl.de

Original-Content von: Feuerwehr Bergisch Gladbach übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/595212

@ presseportal.de