HZA-A, Haftstrafe

Augsburg / Schwaben - Zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wurde ein Angeklagter vom Landgericht München I wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben verurteilt.

01.07.2025 - 09:58:39

HZA-A: Haftstrafe wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben. Gegen einen zweiten Angeklagten wurde aufgrund eines umfassenden Geständnisses eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen á 30 Euro verhängt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg führte im Vorfeld umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts der Schwarzarbeit gegen mehrere Beschuldigte im Raum Kaufbeuren durch. Nun wurden zwei der insgesamt neunzehn Tatverdächtigen verurteilt. Die beiden in der Baubranche tätigen Arbeitgeber, meldeten ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung an. Damit wurden Sozialabgaben hinterzogen. Zur Tatbegehung nutzten die Angeklagten Scheinrechnungen in einer Höhe von knapp 4,2 Millionen Euro. Der verursachte finanzielle Schaden beläuft sich auf über 3,8 Millionen Euro.

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