Augsburg / Schwaben - Im Rahmen einer bundesweiten risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" waren gestern rund 90 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im Einsatz.
14.03.2025 - 11:30:40HZA-A: Augsburger Zoll im Einsatz für gerechten Lohn/Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.
Nicht nur das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie das Baugewerbe waren im Fokus der FKS des Hauptzollamts Augsburg, sondern auch das Logistikgewerbe, Kioske und Fitnessstudios. Insgesamt wurden über 150 Personen bei 70 Prüfobjekten bzw. Unternehmen befragt. Bei knapp 60 Sachverhalten (mehr als 30 im Bereich Mindestlohn) bedarf es weiterer vertiefter Prüfungen. Vor Ort wurden bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts von zwei mongolischen Staatsangehörigen, sowie zwei Strafverfahren eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie auf www.zoll.de
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