HZA-A: Zöllner verhindern Umsatzsteuerbetrug / Bestätigung der Ausfuhr am Flughafen Memmingerberg abgelehnt
19.11.2024 - 07:48:16Die Ausfuhrbestätigung wurde angelehnt.
Für die anderen Waren wurde die Bestätigung zunächst erteilt. Am Abfluggate wurde die Georgierin erneut von den Zollbeamten kontrolliert. Die Waren, die sie hätte mitführen müssen, konnten nicht vorgelegt werden.
Die Handtaschen, die Sportschuhe sowie der Skihelm fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeugs der Tochter auf. Gegen die georgische Reisende und ihre Tochter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation:
Als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat kann man in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen. Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:
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Adrian Kube
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